Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich und Änderung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Viehhandel Josef Venneker GmbH & Co. KG (nachfolgend „Venneker“ genannt) und dem Verkäufer. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die Venneker nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Venneker ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
1.2 Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Venneker in Kenntnis entgegenstehender ober abweichender Bedingungen des Verkäufers die Ware vorbehaltlos entgegennimmt.
1.3 Änderungen dieser Einkaufsbedingungen werden dem Verkäufer in Textform bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Verkäufer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Venneker ihn bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Verkäufer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Venneker absenden.
2. Vertragsabschluss
Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von Venneker maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
3. Lieferung
3.1 Venneker verwertet das verkaufte Vieh im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Mit der Übergabe kann Venneker über die Tiere frei im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und eigenverantwortlich verfügen.
3.2 Venneker ist berechtigt, nach seiner Entscheidung eine andere Verwertungsart zu wählen.
3.3 Der Verkäufer hat das zur Verwertung bestimmte Vieh in futterleerem (nüchternem) Zustand unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften ab Hof bereitzustellen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
3.4 Der Verkäufer hat die gesetzlichen Anforderungen der Kennzeichnung und der Meldung des angelieferten Viehes einzuhalten. Die entsprechenden Dokumente (z.B. Tierpass) werden vom Verkäufer ordnungsgemäß beigebracht.
4. Schlachtvieh
4.1 Zur Schlachtung werden ausschließlich Tiere angenommen, für die eine Schlachterlaubnis vorliegt und die nach Durchführung der Schlachttieruntersuchung auf der Grundlage der lebensmittel-hygienerechtlichen Bestimmungen als beanstandungsfrei beurteilt wurden.
4.2 Die Gefahr des Unterganges bzw. der Beschädigung geht im Schlachtviehbereich ab Laderampe des Verkäufers auf Venneker über.
4.3 Die durch die Schlachtung und Entsorgung folgender Tiere entstehenden Kosten trägt der Verkäufer, soweit nicht öffentliche Stellen hierfür aufkommen:
a. Tiere mit äußerlich sichtbaren oder dem Verkäufer bekannten und unbekannten versteckten Mängeln (z.B. Ebrigkeit, Binnenebrigkeit, Zwitter, Rotlauf, Räude, Lähmung, Pest, Schweineleukose und Seuchen aller Art).
b. Tiere, die zur Sonderschlachtung oder wegen Krankheitsverdacht angeliefert werden und denen nach der Schlachttieruntersuchung gemäß lebensmittelhygienerechtlichen Bestimmungen die Schlachterlaubnis versagt wurde.
c. Schlachtschweine mit einem Schlachtgewicht von weniger als 80 kg.
d. Tiere, die aufgrund von amtlichen Fleischprobenuntersuchungen beanstandet werden.
Der Venneker erteilte Schlachtauftrag/Entsorgungsauftrag gilt als im Namen und auf Rechnung des Verkäufers erteilt.
4.4 Die angelieferten Schlachttiere müssen frei von lebensmittelrechtlich nicht zulässigen Wirkstoffen sein. Es dürfen keine verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffe verabreicht sein und es müssen nach Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe die festgesetzten Wartefristen eingehalten worden sein. Es werden ausschließlich Schlachttiere angeliefert, deren Fleisch keine Rückstände oder Gehalte von Stoffen enthält, die festgesetzte Höchstmengen oder Beurteilungswerte oder Werte überschreiten, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich unbedenklich sind.
4.5 Werden die geschlachteten Tiere aufgrund von amtlichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Probenuntersuchungen beanstandet, haftet der Verkäufer für alle hieraus entstehenden Schäden Vennekers nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer fleischbeschaulichen Beanstandung hat Venneker das Recht, ohne vorherige Information des Verkäufers, die Schlachtkörper zu verwerten.
4.6 Die Verwiegung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Bewertung von Schlachtkörpern erfolgt ebenso wie die Ausschlachtung bzw. Schnittführung der Tiere nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.
4.7 Die Abrechnung für die angelieferten Schlachttiere erfolgt nach Schlachtgewicht und Schlachtwert auf Basis der Freigabe durch die gesetzliche Fleischuntersuchung sowie entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.
4.8 Preisabschläge für Mindererlöse aufgrund von Mängeln (Risse, verdeckte Schäden, Parasiten, Operationen) sind möglich.
4.9 Für Rechte und Ansprüche von Venneker gelten, soweit nichts Abweichendes geregelt ist, die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche stehen Venneker ohne Einschränkungen zu.
5. Nutz- und Zuchtvieh
5.1 Die Gefahr des Unterganges bzw. Beschädigung geht im Nutz- und Zuchtviehbereich mit der Übergabe bzw. bei Auktionen mit dem Zuschlag auf Venneker über.
5.2 Das angelieferte Nutz- und Zuchtvieh hat
a. normale Gesundheit, normale Zuchttauglichkeit sowie Seuchenfreiheit aufzuweisen,
b. frei zu sein von Binnenebrigkeit, Zwittrigkeit, Afterlosigkeit, Gebährmuttervorfall, Euterviertelausfall,
c. aus einem amtlich als gesund anerkannten Bestand zu stammen,
d. keine dem Verkäufer bekannten Mängel aufzuweisen, die die Nutzungsmöglichkeit wesentlich beeinträchtigen.
5.3 Für Rechte und Ansprüche von Venneker gelten, soweit nichts Abweichendes geregelt ist, die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche stehen Venneker ohne Einschränkungen zu.
6. Kontokorrent
6.1 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten.
6.2 Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen Vennekers mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
7. Haftung
7.1 Schadenersatzansprüche des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
7.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, z.B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
7.3 Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Venneker.
7.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verkäufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Aufrechnung/Zurückbehaltung
8.1 Venneker kann jederzeit mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen. Der Verkäufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von Venneker nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.2 Der Verkäufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Ist der Verkäufer ein Unternehmer, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen wegen einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.
9. Datenschutz
Die von Venneker im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG verarbeitet. Weitere Informationen hierzu lassen sich den Datenschutzhinweisen von Venneker entnehmen, die unter datenschutz@vieh-venneker.de abrufbar sind.
10. Haftung
10.1 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
10.3 Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Venneker.
10.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Datenschutz
Die von Venneker im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG verarbeitet. Weitere Informationen hierzu lassen sich den Datenschutzhinweisen von Venneker entnehmen, die unter datenschutz@vieh-venneker.de abrufbar sind.
12. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
12.1 Der Sitz von Venneker ist für alle Leistungspflichten der Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
12.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Venneker ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Venneker ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner vor dem Gericht zu verklagen, an dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.
12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Auf unter Zugrundelegung dieser Bedingungen abgegebene Erklärungen und geschlossene Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
13. Verbraucherschlichtungsstelle
Venneker ist weder verpflichtet, noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.