
Sonderzahlung des Lebensmitteleinzelhandels
Mehrere Lebensmitteleinzelhandelshäuser haben entschieden die deutschen Landwirte in der akuten Krise am Schweinemarkt, als Zeichen der Solidarität, schnell und einfach durch Sonderzahlungen zu unterstützen.
Diese Sonderzahlungen werden zu 100% an Sie ausgezahlt.
Die Maßnahme beginnt frühstens ab KW 50 2020, das Startdatum ist vom Lebensmitteleinzelhändler abhängig. Aus organisatorischen Gründen wird die Nachzahlung zum Jahresbeginn 2021 ausgezahlt.
Die Überbrückungshilfe ist von der Zeit her befristet bis zum 31.03.2021 oder monetär befristet, sobald die VEZG Notierung den Preis von 1,47 € erreicht.
Die Beträge richten sich nach den Vorgaben des Lebensmitteleinzelhandels und sind gekoppelt an den Warenwert des Fleisches. Daher wird es auch Schwankungen in den Auszahlungen geben.
Die Auszahlung erfolgt in Form einer Nachzahlung.
Wir bitten Sie von vorherigen Anfragen über die Höhe der Nachzahlung abzusehen, da wir Ihnen den Auszahlungsbetrag erst mitteilen können, sobald wir die Nachzahlung des Schlachthofes erhalten haben.
Sollten Sie Rückfragen zur Nachzahlung haben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner aus der Abteilung Abrechnung selbstverständlich gerne zur Verfügung.